
Mit der Novelle wird dem Ausbau der Telekommunikationsnetze bis Ende 2030 ein sogenanntes "überragendes öffentliches Interesse" zuerkannt. Vorhaben zum Netzausbau muss damit in Genehmigungsverfahren Vorrang eingeräumt werden. Damit könne endlich schneller entschieden und schneller ausgebaut werden, erklärte der Vorsitzende des parlamentarischen Digital-Ausschusses, Durz von der CSU. Die Opposition äußerte hingegen Zweifel an der Wirksamkeit der Gesetzesänderung, mit der sich nun der Bundesrat befasst.
Diese Nachricht wurde am 26.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.