
Der Bundestag stimmte einem Gesetzentwurf zu, der eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Konkret muss es auf den Webseiten der Händler eine Schaltfläche geben, über die Kaufverträge mit wenigen Klicks widerrufen werden können. Die Pflicht soll voraussichtlich im kommenden Sommer eingeführt werden.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass im Internet abgeschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können. Aktuell müssen dafür meist E-Mails verschickt werden.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
