Neues Amt
Bundestag wählt SPD-Abgeordneten Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten

Der Bundestag hat den bayerischen SPD-Abgeordneten Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt.

14.03.2024
    Der bayerische SPD-Abgeordnete Uli Grötsch bei der fünften Sitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude.
    Ulrich Grötsch bei der fünften Sitzung des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude. Der SPD-Politiker wird erster Polizeibeauftragter des Bundes. (imago images / Future Image / Christoph Hardt via www.imago-images.de)
    Die Koalition hatte ihn für das neu geschaffene Amt vorgeschlagen. Sowohl Polizisten als auch Bürger können sich künftig an ihn wenden, um auf Fehlverhalten von Beamten oder strukturelle Missstände hinzuweisen. Dem Bundestag soll er einmal im Jahr Bericht erstatten. Seine Zuständigkeit ist auf die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei des Bundestags beschränkt. Grötsch war früher selbst Polizist. In mehreren Bundesländern gibt es bereits Polizeibeauftragte.
    Union und AfD kritisieren Grötschs Berufung. SPD, Grüne und FDP schüfen Doppelstrukturen. Von Gewerkschaftsseite kam der Vorwurf, mit dem neuen Amt werde Misstrauen gegen die Polizei geschürt. Aus Sicht der Bundesregierung indes stärkt es das Vertrauen in die Beamten.
    Diese Nachricht wurde am 14.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.