
Die Koalition hatte ihn für das neu geschaffene Amt vorgeschlagen. Sowohl Polizisten als auch Bürger können sich künftig an ihn wenden, um auf Fehlverhalten von Beamten oder strukturelle Missstände hinzuweisen. Seine Zuständigkeit ist auf die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei des Bundestags beschränkt. Grötsch war früher selbst Polizist. In mehreren Bundesländern gibt es bereits Polizeibeauftragte.
Union und AfD kritisieren Grötschs Berufung. SPD, Grüne und FDP schüfen Doppelstrukturen. Aus Sicht der Bundesregierung indes stärkt das Amt das Vertrauen in die Polizei.
Diese Nachricht wurde am 14.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.