
Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Betroffen sind demnach 455 der 2.256 Wahlbezirke sowie die dazugehörigen Briefwahlbezirke. Bei der Stimmabgabe war es in Berlin zu zahlreichen Pannen gekommen. So fehlten beispielsweise in einigen Wahllokalen Wahlurnen oder Stimmzettel. Der Bundestag hatte Ende 2022 beschlossen, dass die Wahl in 431 Bezirken noch einmal durchgeführt werden muss. Die Unionsfraktion verlangte jedoch eine wesentlich umfangreichere Neuwahl und legte Beschwerde ein. Diese war teilweise erfolgreich.
Der ehemalige Linken-Fraktionschef Bartsch wies Aussagen zurück, dass seine Partei je nach Ausgang der Nachwahl nicht mehr im Bundestag vertreten sein könnte. Mit dem Urteil sei klar, dass die Linke im Parlament bleibe, sagte er der dpa. Die Linke hat aufgrund dreier Direktmandate den Einzug in den Bundestag geschafft. Die Fünf-Prozent-Hürde hatte sie nicht überwunden.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.