BSW-Einspruch abgelehnt
Bundestagswahl muss nicht neu ausgezählt werden

Die Bundestagswahl vom Februar dieses Jahres muss nicht neu ausgezählt werden.

    Ein Kreuz auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl.
    Das Bundestagswahl-Ergebnis 2025 muss nicht neu ausgezählt werden. (picture alliance / dpa / Sina Schuldt)
    Das Bündnis Sahra Wagenknecht scheiterte im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags mit ihrem Einspruch. Das entspricht der vorangegangenen Beschlussempfehlung. Das BSW war laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen extrem knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten bundesweit 9.529 Stimmen. Sie geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass das BSW eigentlich im Bundestag sitzen müsste.
    Parteigründerin Wagenknecht übte scharfe Kritik. Das Ergebnis des Wahlprüfungsausschusses habe von vorneherein festgestanden, sagte Wagenknecht. Juristen des BSW hätten bereits an einer Klage gearbeitet, fügte sie hinzu. Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Karaahmetoğlu, wies sowohl den Vorwurf der Befangenheit als auch der Verschleppung des Verfahrens vehement zurück.
    Diese Nachricht wurde am 04.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.