
Begründet wird dies damit, dass sich dieses Ziel als nicht realistisch erwiesen habe. Eine gesetzliche Vorgabe sei zudem nicht mit den Anforderungen an das Auswahlverfahren für den bestmöglichen Standort kompatibel.
Vor zwei Jahren war durch Recherchen des Deutschlandfunks bekannt geworden, dass die Suche nach einem Standort bis in die 70er-Jahre andauern könnte. Dies hatte ein Gutachten im Auftrag des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ergeben. Das Bundesumweltministerium hatte daraufhin Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens angekündigt. Umweltminister Schneider hatte noch vor wenigen Wochen erklärt, die Mitte des Jahrhunderts für eine Festlegung anzustreben. Im Gesetzentwurf ist davon nicht mehr die Rede.
Im kommenden Jahr will die Bundesgesellschaft für Endlagerung nach langen Vorbereitungen sogenannte Standortregionen benennen, die für ein Atommüllendlager in Frage kommen könnten. Bei der Suche nach einem Endlager geht es vorrangig um die hochradioaktiven Abfälle. Endlager für schwach und mittelradioaktiven Atommüll sind bereits im Bau oder im Betrieb.
Diese Nachricht wurde am 04.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
