
Ähnlich äußerte sich der Präsident der Industrie- und Handelskammern, Adrian. Das, was die Wirtschaft jetzt brauche, sei langfristige Sicherheit.
Linksfraktionschef Bartsch forderte Bundeskanzler Scholz auf, öffentlich zur Haushaltskrise Stellung zu nehmen. In der Koalition wird über ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse gestritten. Die FDP lehnt dies ebenso ab wie Steuererhöhungen. Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Houben, lehnt es ab, Löcher im Etat mit Steuererhöhungen zu schließen. Im internationalen Vergleich werde der Standort dann noch unattraktiver, sagte Houben im Deutschlandfunk. Stattdessen müssten nun Einzelmaßnahmen geprüft und das Geld zusammengekratzt werden. Alles müsse auf den Prüfstand. Der FDP-Politiker zeigte sich überzeugt davon, dass eine Gegenfinanzierung aus dem laufenden Haushalt möglich ist. Als Beispiel nannte Houben unter anderem das zeitliche Strecken von Investitionen oder den Abbau von Bürokratie. Auch die CDU lehnt das Aufweichen der Schuldenbremse ab. Generalsekretär Linnemann sagte der "Neue Westfälischen", ein Ende der Schuldenbremse würde nur die Inflation anheizen. Stattdessen warb Linnemann dafür, mehr Bürgergeld-Bezieher in Arbeit zu bringen. Der Staat könne so Milliarden an Ausgaben sparen, meinte Linnemann.
Haushaltssperre auf Wirtschafts-Stabilisierungsfonds Energie ausgeweitet
Die Bundesregierung hatte die Teilsperrung des Haushalts noch einmal erweitert. Nun ist auch der Wirtschafts-Stabilisierungsfonds betroffen, aus dem die sogenannten Energiepreisbremsen finanziert werden, heißt es in einem Schreiben des Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium, Gatzer, an die anderen Ministerien. Auszahlungen sind demnach nur noch mit einer Genehmigung durch das Finanzministerium zulässig. Die Gelder für die Preisbremsen in diesem Jahr können nach Informationen des Deutschlandfunks dennoch fließen.
Am Montag hatte das Finanzministerium die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen gestoppt - und zwar für alle Ministerien. Das bedeutet, dass für die kommenden Jahre keine Finanzierungszusagen gemacht werden dürfen. Im Gegensatz dazu stehen Zahlungsermächtigungen. Sie gelten für tatsächliche Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr und sind nicht betroffen.
Diese Nachricht wurde am 22.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
