Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht: Abstimmungen über Reform der Krankenkassen und Heizungsgesetz können stattfinden

Der Deutsche Bundestag kann noch in dieser Woche und damit vor der Sommerpause über die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies Eilanträge und eine Organklage aus den Reihen der Grünen und der Linken gegen die Abstimmungen zurück.

    Die rote Robe eines Richters des Bundesverfassungsgericht. Die Person hält ein Papier in der Hand. Kopf und Beine sind nicht zu sehen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die Abstimmungen über die Reform der Krankenkassen und das Heizungsgesetz abgelehnt. (imago I stock&people)
    Eine Begründung soll folgen. Bei der Gesundheitsreform hatten die Oppositionspolitiker bemängelt, dass die Regierung dem Bundestag nicht ausreichend Zeit gelassen habe, zahlreiche kurzfristige Änderungen am Gesetzentwurf zu prüfen. Zum Gebäudemodernisierungsgesetz hatte die Linksfraktion kritisiert, nicht genügend Informationen über die Auswirkungen der geplanten Neuregelung auf das Klima erhalten zu haben.
    Bei der gesetzlichen Krankenversicherung plant die Bundesregierung Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Das Heizungsgesetz soll den Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich machen. Als Ausgleich sollen neu eingebaute Heizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
    Diese Nachricht wurde am 09.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.