
Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass insgesamt fünf Anträge eingegangen seien. Außerdem liege eine Verfassungsbeschwerde vor. Die Eilanträge würden bearbeitet, ein Termin für eine Entscheidung könne nicht genannt werden. Der Klageschrift zufolge sehen sich die Kläger in ihren Abgeordnetenrechten verletzt.
Die Linke erwägt ebenfalls, gegen die geplante Abstimmung zu klagen. Partei-Chef van Aken sagte den Sendern RTL und ntv, es sei undemokratisch, Grundgesetzänderungen noch mit den bisherigen Mehrheiten zu beschließen.
Die Sondersitzungen des Bundestags sind für den 13. und 18. März geplant.
Diese Nachricht wurde am 10.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.