
Eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht hatte teilweise Erfolg. Das Gericht erklärte in Karlsruhe, einzelne Befugnisse des BKA zur Erhebung und Speicherung von Daten seien nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen Verdächtiger.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte sich wegen Regelungen des Gesetzes an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. Ihr Vorstandsmitglied Buermeyer sagte im Deutschlandfunk, es gebe ein hohes Risiko, dass falsche oder irrelevante Informationen gespeichert würden.
Bereits im Jahr 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht die Befugnisse der Sicherheitsbehörden teils für verfassungswidrig erklärt. Das BKA-Gesetz musste daraufhin schon damals nachgebessert werden.
Diese Nachricht wurde am 01.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.