
Der CDU-Politiker Heilmann beklagte damals, das Gesetzgebungsverfahren schränke seine Rechte als Abgeordneter ein. Er kritisierte unter anderem unzuverlässige Fristverkürzungen und zu kurze Beratungszeiten.
Der Vorsitzenden Richterin zufolge beschäftigt sich das Verfassungsgericht nun mit der grundsätzlichen Frage, inwiefern solche Gesetzgebungsverfahren nach einem bestimmten Zeitrahmen ablaufen müssen. Im Grundgesetz gibt es dafür keine direkten zeitlichen Vorgaben. Auf das Heizungsgesetz selbst wird das Urteil keine Auswirkungen haben - vor allem, weil es durch die aktuelle Bundesregierung längst durch ein anderes Gesetz ersetzt wurde.
Diese Nachricht wurde am 23.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
