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Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlrechtsreform von 2020 für rechtens

Die im Jahr 2020 verabschiedete Wahlrechtsreform verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Seine Vizepräsidentin König sagte bei der Urteilsverkündung, man sehe keine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien.

    Seit seiner Gründung 1951 hat sich das Bundesverfassungsgericht als oberstes deutsches Gericht mit Sitz in Karlsruhe der Einhaltung des Grundgesetzes verschrieben.
    Die Wahlrechtsreform war rechtens, entschieden die Karlsruher Richter. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Die Änderungen im Wahlgesetz seien deutlich genug, erklärte König weiter. Sollte die Bundestagswahl von 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden, würde das ebenfalls auf Grundlage des Wahlrechts von 2020 geschehen. Über die Teilwiederholung entscheidet das Gericht am 19. Dezember.
    Die jetzt für verfassungsgemäß erklärte Wahlrechtsreform war im Oktober 2020 im Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition aus Union und SPD beschlossen worden und trat im November 2020 in Kraft. Sie galt seinerzeit als Minimalkompromiss, um zu verhindern, dass die Zahl der Sitze im Bundestag stetig weiterwächst. Dazu sah die Regelung unter anderem vor, dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden.
    Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Die anderen Parteien bekommen dafür Ausgleichsmandate - nach der Reform war dies aber erst ab vier Überhangmandaten vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun, das sei gerechtfertigt; die Regelung bewege sich noch innerhalb des gesetzgeberischen Spielraums.
    Die Geschichte des Urteils ist ungewöhnlich. Die Bundestagsfraktionen selbst, die sich an das Gericht gewandt hatten, hielten das Verfahren zwischendurch für überflüssig und beantragten, das Verfahren ruhen zu lassen. Das lehnte das Gericht jedoch ab. Nach einer erneuten Reform in diesem Jahr ist das Wahlrecht von 2020 weitgehend überholt; der aktuelle Bundestag wurde aber noch auf dessen Grundlage gewählt. Auch mit der neuen Wahlrechtsreform der Ampel wird sich das Bundesverfassungsgericht noch befassen. Unter anderem die CSU, die Linkspartei und die bayerische Landesregierung haben die Verfassungsrichter deswegen angerufen.
    Diese Nachricht wurde am 29.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.