
Das Gericht in Karlsruhe gab einer Verfassungsbeschwerde der Diakonie statt und verwies auf das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Arbeitgeber. Das sei auch durch die Rechtslage auf EU-Ebene gedeckt. Konkret ging es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2018. Die Diakonie war damals zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt worden, weil sie eine konfessionslose Bewerberin nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen hatte. Das Verfassungsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück.
Durch die Verfassungsbeschwerde wollten die Diakonie und die evangelische Kirche erreichen, dass die Konturen der Religionsfreiheit des Grundgesetzes vom Bundesverfassungsgericht klar gezeichnet würden. Die generelle Voraussetzung einer evangelischen Kirchenmitgliedschaft sei allerdings Anfang 2024 aus der entsprechenden Richtlinie der Kirche gestrichen worden.
Diese Nachricht wurde am 23.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
