
Das erklärten die Richter in Karlsruhe. Gerade im Bereich der Kriminalprävention sei es sehr wichtig, vertraulich Daten erheben zu können.
Ein Psychologie-Professor der Universität Erlangen-Nürnberg hatte gemeinsam mit einer Mitarbeiterin Strafgefangene befragt. Mit ihrem Forschungsprojekt wollten sie herausfinden, ob sich Häftlinge im Gefängnis radikalisieren. Allen Befragten wurde Vertraulichkeit zugesichert – auch einem Strafgefangenen, der aufgrund eines Drogendelikts einsaß.
Wenig später ermittelte die Generalstaatsanwaltschaft München gegen diesen und ließ die Diensträume des Professors durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht nahm dessen Beschwerde jedoch nicht an, weil dieser eine Frist nicht eingehalten habe.
(AZ: 1 BvR 2219/20).
Diese Nachricht wurde am 20.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.