Bundestagsabstimmung
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge ab - Reichinnek (Linke): "Akzeptieren Entscheidung"

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die für heute angesetzte Abstimmung im Bundestag über das von Union und SPD geplante Schuldenpaket abgewiesen.

    Eine Person in der roten Robe des Bundesverfassungsgerichts hält eine Urteilsverkündung in den Händen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen die Abstimmung im Bundestag abgelehnt. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Das Gericht in Karlsruhe begründete seine Entscheidung gestern Abend mit der Abwägung möglicher Folgen. Es bestehe die Gefahr eines erheblichen Eingriffs in die Autonomie des Bundestags. Abgeordnete von AfD, FDP, Linkspartei und BSW hatten unter anderem argumentiert, dass ihnen zu wenig Zeit für die Beratung des Gesetzentwurfs zur Verfügung stehe.
    Die Vorsitzende der Linken-Gruppe im Bundestag, Reichinnek, sagte im Deutschlandfunk, man akzeptiere die Entscheidung des Gerichts. Es sei richtig gewesen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Reichinnek kritisierte, der soziale Bereich falle bei dem Schuldenpaket unter den Tisch. Man stehe aber weiter für Verhandlungen über eine grundsätzliche Reform der Schuldenbremse bereit.
    Diese Nachricht wurde am 18.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.