
Derzeit erlischt das Notarsamt mit dem Ende des Monats, in dem der oder die Betroffene das 70. Lebensjahr vollendet. Der 71-Jährige Beschwerdeführer sieht sich durch seinen zwangsweisen Ruhestand in der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit verletzt und hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Altersgrenze sei nicht mehr verhältnismäßig und erfülle ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr, in dem Beruf eine geordnete Altersstruktur zu wahren. Auch gebe es nicht mehr genügend Bewerber. Vorherige Klagen am Oberlandesgericht Köln und Bundesgerichtshof waren erfolglos geblieben.
Der Kläger war früher ein Anwaltsnotar. Das sind Rechtsanwälte, die neben ihrem Beruf als Notare arbeiten.
Diese Nachricht wurde am 23.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.