
Der Erste Senat in Karlsruhe verhandelt über zwei Klagen gegen Regelungen in Bayerns Polizeiaufgabengesetz, PAG. Es geht etwa um die Frage, ob die Beamten schon bei einer drohenden Gefahr Menschen beispielsweise überwachen oder ihre Computer und Handys heimlich durchsuchen darf. Zudem richten sich die Klagen gegen die Verlängerung des polizeilichen Präventivgewahrsams auf insgesamt zwei Monate.
An das höchste deutsche Gericht wandten sich 2018 Bundestagsabgeordnete von FDP, Linke und Grünen sowie unter anderem die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Sie befürchten, dass das bayerische Polizeigesetz Grundrechte verletzt. Für Morgen ist ein zweiter Verhandlungstag angesetzt. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Diese Nachricht wurde am 07.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
