
Das geht aus einer Entscheidung der Karlsruher Richter hervor, die eine Beschwerde von zwei Menschen aus dem Jemen betraf. Demnach besteht ein Schutzanspruch, wenn das staatliche Handeln Deutschlands im engen Bezug zu Menschenrechtsverletzungen steht. Und zweitens müsse es dabei um systematische Verstöße gegen das Völkerrecht gehen. Es ist das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht einen solchen Schutzauftrag des Grundgesetzes formuliert.
Diese Nachricht wurde am 15.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.