
Er sagte im Deutschlandfunk, die geplante Grundgesetzänderung mache das Verfassungsgericht widerständsfähiger gegen politische Instrumentalisierung durch Autokraten. Die Erfahrung zeige, dass diese, sobald sie an der politischen Macht seien, die Verfassungsgerichte angriffen und gleichschalteten. Müller verwies unter anderem auf die Beispiele Ungarn und Polen.
Über das Vorhaben stimmt heute der Bundestag ab. Geplant ist, zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz zu verankern, so dass sie nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden können. Dies geht bislang mit bereits einfacher Mehrheit. Festgeschrieben werden soll im Grundgesetz etwa die Zusammensetzung des Gerichts aus zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richtern. Deren Amtszeitbegrenzung soll bei jeweils zwölf Jahren liegen.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.