Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht stärkt Aufenthaltsrecht "faktischer Inländer"

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Aufenthaltsrecht in Deutschland aufgewachsener sogenannter "faktischer Inländer" weiter gestärkt.

23.05.2024
    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Einem Beschluss zufolge reichen vergangene Drogenstraftaten bei diesen Menschen nicht automatisch als Grund für eine Ausweisung aus. Als faktische Inländer gelten Menschen, die zwar nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, aber in der Bundesrepublik geboren wurden oder schon als Kleinkind nach Deutschland kamen. Neben dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens können sie sich nach bisheriger deutscher Rechtsprechung im Streit um eine Ausweisung auch auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit berufen.
    Der Beschwerdeführer im Streitfall stammt aus dem Kosovo, ging aber in Deutschland bereits in den Kindergarten. Ab 2018 stand er mehrfach wegen Drogenstraftaten vor Gericht. Anfang 2022 wurde er deswegen ausgewiesen.
    Diese Nachricht wurde am 23.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.