
Die derzeit geltende Regelung sei unvereinbar mit dem Grundgesetz, hieß es bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Der Gesetzgeber könne auch mehr als zwei rechtliche Elternteile vorsehen. Werde dies nicht eingeführt, müsse der leibliche Vater aber mehr Rechte bekommen, um die Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten zu könnten, erklärte das Gericht.
Diese Nachricht wurde am 09.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.