
Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhein einem heute veröffentlichten Beschlussfestgestellt. Das Recht der Opfer auf Wahrung ihrer Intimsphäre und das Ziel einer ungestörten Wahrheitsfindung seien höher zu bewerten, als die Pressefreiheit und das Interesse der Öffentlichkeit, so die Begründung.
Mit dem Beschluss wies das Gericht eine Verfassungsbeschwerde der "Bild"-Zeitung ab. Diese hatte unter Hinweis auf das öffentliche Interesse und die Pressefreiheit eine Beschwerde gegen das Oberlandesgericht Köln eingelegt.
Diese Nachricht wurde am 24.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.