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Beschwerde Bild-Zeitung
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Missbrauchsopfern

Bei Gerichtsprozessen wegen sexueller Gewalt haben Betroffene Anspruch auf Aussagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

    Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht verkünden ein Urteil.
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Missbrauchsopfern gestärkt. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhein einem heute veröffentlichten Beschlussfestgestellt. Das Recht der Opfer auf Wahrung ihrer Intimsphäre und das Ziel einer ungestörten Wahrheitsfindung seien höher zu bewerten, als die Pressefreiheit und das Interesse der Öffentlichkeit, so die Begründung.
    Mit dem Beschluss wies das Gericht eine Verfassungsbeschwerde der "Bild"-Zeitung ab. Diese hatte unter Hinweis auf das öffentliche Interesse und die Pressefreiheit eine Beschwerde gegen das Oberlandesgericht Köln eingelegt.
    Diese Nachricht wurde am 24.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.