Demnach könne aus dem vom Grundgesetz abgeleiteten Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums kein Recht für mittellose Studierende auf staatliche Leistungen hergeleitet werden. Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen bestehe nicht, wenn man eine existenzsichernde Arbeit aufnehmen könne, hieß es. Dies gelte auch, wenn dadurch unter Umständen das Studieren unmöglich werde.
Die Ausbildungsförderung Bafög erhalten Studierende, die nicht über die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel verfügen. Im konkreten Fall ging es um einen Zeitraum in den Jahren 2014 und 2015. Eine Masterstudentin wollte einen höheren Bafög-Betrag einklagen, weil sie die Höhe der gesetzlichen Grundpauschale für verfassungswidrig hielt. Das zuständige Bundesverwaltungsgericht bat das Bundesverfassungsgericht um eine Klärung.
Zwar müsse der Staat für gleiche Bildungs- und Ausbildungs-Chancen sorgen, so das Bundesverfassungsgericht. Es gestand dem Gesetzgeber hier allerdings einen Gestaltungsspielraum zu.
(Az. BvL 9/21)
Über dieses Thema berichtet der Deutschlandfunk auch in der Sendung Campus & Karriere: 30. Oktober 2024, 14:35 Uhr.
Diese Nachricht wurde am 31.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.