
Der Mann war nach einem Familienbesuch in einer bayerischen Haftanstalt gezwungen worden, sich für eine Durchsuchung vollständig auszuziehen. Die 1. Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe befand, dass dies ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sei. Die Richter in Karlsruhe forderten in ihrer Entscheidung, die deutschen Fachgerichte müssten immer auch die Urteile des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs und die Europäischen Menschenrechtskonvention berücksichtigen. Dies sei eine Pflicht der Gerichte.
(Az. 2 BvR 78/22)
Diese Nachricht wurde am 16.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.