Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht urteilt über AfD-Klagen auf Ausschussvorsitz

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet heute darüber, ob der AfD ein Vorsitz in Bundestagsausschüssen zusteht.

    Bundesadler und Schriftzug vor dem Gebäudedes Bundesvervassungsgerichts in Karlsruhe.
    Im Streit um das Recht der AfD auf Ausschussvorsitzende im Bundestag will das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch (10 Uhr) sein Urteil verkünden. (picture alliance / Rupert Oberhäuser )
    Die Fraktion der Partei sieht ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe im Parlament verletzt und hat Klage eingereicht. Sie argumentiert, dass ihr gemäß ihrer Stärke im Bundestag der Vorsitz im Innen- und Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit zustehe. In allen drei Ausschüssen bekamen AfD-Kandidaten bisher aber keine Mehrheit. Derzeit leiten die stellvertretenden Vorsitzenden die Ausschüsse.
    Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auch über eine zweite Klage der AfD. Dabei geht es um die Abwahl des AfD-Politikers Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Jahr 2019 - ein bisher einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestages.
    Diese Nachricht wurde am 18.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.