
Die Fraktion der Partei sieht ihre Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe im Parlament verletzt und hat Klage eingereicht. Sie argumentiert, dass ihr gemäß ihrer Stärke im Bundestag der Vorsitz im Innen- und Gesundheitsausschuss sowie im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit zustehe. In allen drei Ausschüssen bekamen AfD-Kandidaten bisher aber keine Mehrheit. Derzeit leiten die stellvertretenden Vorsitzenden die Ausschüsse.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auch über eine zweite Klage der AfD. Dabei geht es um die Abwahl des AfD-Politikers Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Jahr 2019 - ein bisher einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestages.
Diese Nachricht wurde am 18.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.