
Die Richter stellten klar, dass dieses Recht zwar ein unentbehrliches und grundlegendes Gut sei, aber dennoch Grenzen habe. Wer mit einer Sitzblockade eine Demonstration behindere, könne sich zwar auf die Versammlungsfreiheit berufen. Er könne sich aber trotzdem strafbar machen. Etwa wenn die Aktion ausschließlich darauf ausgerichtet sei, eine andere Versammlung stark zu stören.
Im konkreten Fall hatte ein Mann Beschwerde eingelegt, der 2015 an einer Sitzblockade gegen eine Versammlung von Abtreibungsgegnern teilgenommen hatte. Deshalb war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Diese Nachricht wurde am 13.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
