
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte sich wegen Regelungen des Gesetzes an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. Konkret geht es um eine Vorschrift, nach der zur Terror-Abwehr Kontaktpersonen von Verdächtigen überwacht werden können. Die Voraussetzungen für die Überwachung seien zu unbestimmt und zu weit gefasst, kritisieren die Kläger. Sie sehen ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und fordern konkrete verfassungsrechtliche Maßstäbe für das Sammeln und Speichern von Daten.
Bereits 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht die Befugnisse der Sicherheitsbehörden teils für verfassungswidrig erklärt. Das BKA-Gesetz musste daraufhin nachgebessert werden.
(Az. 1 BvR 1160/19)
Diese Nachricht wurde am 01.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.