
Den Richtern liegt eine Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga vor. Die DFL wehrt sich gegen die Regelung Bremens, das die Kosten für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei den Spielen an die Liga weiterreicht. Nach Angaben der Stadt geht es mittlerweile um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro.
Ein Passus im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz sieht vor, dass für polizeilichen Mehraufwand bei "erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen" mit mehr als 5.000 Menschen Gebühren erhoben werden können. Im März 2019 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Rechtmäßigkeit der Regelung.
Aus Sicht der DFL ist sie jedoch verfassungswidrig. Sie argumentiert unter anderem, dass einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich seien und nicht die Organisatoren.
Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fan-Lagern gerechnet wird.
Diese Nachricht wurde am 14.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.