
Zur Begründung hieß es, es handele sich um einen moderaten Eingriff in die Berufsfreiheit der Fleischbetriebe, denen hochrangige Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegenüberstünden.
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen Neuregelungen für Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung, die größtenteils 2021 in Kraft traten. Damit hatte der Gesetzgeber auf Skandale in der Fleischindustrie und Corona-Infektionen in Schlachthöfen reagiert.
Vor allem Tönnies war während der Corona-Pandemie zum Synonym für die Probleme geworden
Vor allem der Schlachtbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück war damals zum Synonym für katastrophale Arbeitsbedingungen geworden. Hintergrund war der starke Corona-Ausbruch in Deutschlands größtem Schlachtbetrieb. Mehrere Anzeigenerstatter hatten dem Unternehmen fahrlässige Körperverletzung und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz vorgeworfen. Daraufhin ermittelten Polizei und Staatsanwalt zuerst gegen Unbekannt, später gegen die Geschäftsführung um Clemens Tönnies. Die Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurden dann nach mehr als zwei Jahren wegen eines nicht hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
(Ak. 1 BvR 2637/21)
Diese Nachricht wurde am 15.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
