Patientenrechte
Bundesverfassungsgericht verhandelt über ärztliche Zwangsmaßnahmen in Kliniken

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verhandlung über die zwangsweise ärztliche Behandlung von betreuten Menschen in Kliniken begonnen.

    Das Bild zeigt mehrere Tablettenblister auf einem Tisch.
    Der Bundesgerichtshof dagegen bezweifelt die Vereinbarkeit der Zwangsbehandlungen mit dem Grundgesetz. (picture-alliance / dpa / Monika Skolimowska)
    Dabei geht es um Personen, die etwa aufgrund einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung zwangsweise ärztlich behandelt werden, weil sie die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme nicht erfassen können. Solche Behandlungen müssen nach derzeitigem Recht immer in Krankenhäusern erfolgen. Im konkreten Fall hatte ein Betreuer aber verlangt, dass eine von ihm betreute Frau mit paranoider Schizophrenie in ihrer Einrichtung behandelt wird. Der Betreuer argumentierte, dass die Frau durch eine Fixierung in einer Klinik retraumatisiert werde.
    Mehrere Vorinstanzen hatten den Antrag abgelehnt. Der Bundesgerichtshof dagegen bezweifelt die Vereinbarkeit der Zwangsbehandlungen mit dem Grundgesetz und hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten gefällt werden.
    Diese Nachricht wurde am 16.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.