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Justiz
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Vermerk zu Legasthenie in Abiturzeugnis

Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es um die Lese- und Rechtschreibschwäche Legasthenie.

    Ein Hinweisschild mit dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht und einem Bundesadler, aufgenommen vor dem Bundesverfassungsgerichts.
    Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über den Umgang mit Legasthenie in Abiturzeugnissen. (pa/dpa/Uli Deck)
    Der Erste Senat in Karlsruhe verhandelt über die Frage, ob das Abiturzeugnis einen Hinweis enthalten darf, dass die Prüfung wegen Legasthenie erleichtert wurde. Drei Abiturienten aus Bayern haben geklagt. Sie finden, dass die Zeugnisvermerke gegen das Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und gegen die prüfungsrechtliche Chancengleichheit verstoßen.
    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte 2015 entschieden, dass solch ein Hinweis nicht gestrichen werden muss.
    Diese Nachricht wurde am 28.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.