
Der Erste Senat in Karlsruhe verhandelt über die Frage, ob das Abiturzeugnis einen Hinweis enthalten darf, dass die Prüfung wegen Legasthenie erleichtert wurde. Drei Abiturienten aus Bayern haben geklagt. Sie finden, dass die Zeugnisvermerke gegen das Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen und gegen die prüfungsrechtliche Chancengleichheit verstoßen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte 2015 entschieden, dass solch ein Hinweis nicht gestrichen werden muss.
Diese Nachricht wurde am 28.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.