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Verkleinerung des Bundestags
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Wahlgesetz

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im kommenden Monat mit dem neuen Bundeswahlgesetz.

    Blick in den leeren Plenarsaal des Deutschen Bundestags. Mit der Wahlrechtsreform soll die Anzahl der Abgeordneten-Sitze im Bundestag neu reguliert werden.
    Zahl der Abgeordneten-Sitze soll verkleinert werden. (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)
    In Karlsruhe wurden der 23. und 24. April als Verhandlungstage genannt.
    Die Ampel-Koalition hatte die Wahlrechts-Reform im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Ziel ist, den Bundestag auf 630 Sitze zu verkleinern. Dazu sollen unter anderem die Überhang- und Ausgleichsmandate entfallen.
    Gegen das neue Gesetz hatten die CSU, die Linke und die bayerische Staatsregierung, aber auch Privatpersonen Verfahren angestrengt. Erst Ende November hatte das Verfassungsgericht zum Wahlgesetz geurteilt und es bestätigt - damals war es allerdings um die vorherige Fassung gegangen.
    (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)
    Diese Nachricht wurde am 06.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.