Patientenrechte
Bundesverfassungsgericht verhandelt zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab heute mit der Frage, wann und wo ärztliche Zwangsmaßnahmen gegenüber betreuten Menschen durchgeführt werden dürfen.

    Das Bild zeigt mehrere Tablettenblister auf einem Tisch.
    Mehrere Medikamente liegen auf einem Tisch. (picture-alliance / dpa / Monika Skolimowska)
    In dem konkreten Fall geht es um eine an paranoider Schizophrenie erkrankte Frau, die regelmäßig in eine nahe gelegene Klinik gefahren wird, um dort Medikamente verabreicht zu bekommen. In der Vergangenheit sei dies manchmal nur möglich gewesen, in dem man die Frau fixierte, kritisierte ihr Betreuer. Dies habe bei ihr regelmäßig zu einer Retraumatisierung geführt. Der Mann beantragte deshalb eine Verabreichung der Medikamente in den eigenen vier Wänden, was von zwei Vorinstanzen zunächst abgelehnt wurde.
    Jetzt sollen die Obersten Richter in Karlsruhe klären, ob unter Zwang behandelte Patienten bestimmte Belastungen und Gefahren hinnehmen müssen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
    Diese Nachricht wurde am 16.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.