Klage in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht verhandelt zum Solidaritätszuschlag

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich heute mit einer Klage gegen den Solidaritätszuschlag.

    Das Bild zeigt ein Blatt Papier, auf dem groß das Wort "Solidaritätszuschlag" zu lesen ist. Darunter sind schemenhaft mehrere Zahlen zu erkennen.
    Ein Steuerbescheid mit dem Posten Solidaritätszuschlag (Roland Weihrauch/dpa)
    Sechs FDP-Politiker waren in Karlsruhe gegen die einst mit der Finanzierung der Deutschen Einheit begründete Abgabe vorgegangen. Der Zuschlag wird auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer erhoben, außerdem fällig wird er zusätzlich zur Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Bis Ende 2020 mussten ihn fast alle Bürger und Betriebe in Deutschland zahlen. Danach wurde der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Steuerpflichtigen abgeschafft. Weiter zahlen müssen ihn seither Besserverdiener und Unternehmen. Die Beschwerdeführer kritisieren eine Ungleichbehandlung verschiedener Einkommensbezieher.
    Weiter argumentieren sie, mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 sei die Weitererhebung des Zuschlags verfassungswidrig geworden.
    Diese Nachricht wurde am 12.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.