Klage in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht verhandelt zum Solidaritätszuschlag

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich heute mit einer Klage gegen den Solidaritätszuschlag.

    Das Bild zeigt ein Blatt Papier, auf dem groß das Wort "Solidaritätszuschlag" zu lesen ist. Darunter sind schemenhaft mehrere Zahlen zu erkennen.
    Ein Steuerbescheid mit dem Posten Solidaritätszuschlag (Roland Weihrauch/dpa)
    Sechs FDP-Politiker waren in Karlsruhe gegen die einst mit der Finanzierung der Deutschen Einheit begründete Abgabe vorgegangen. Der Zuschlag wird auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer erhoben, außerdem wird er auf Kapitalerträge fällig. Bis Ende 2020 mussten ihn fast alle Bürger und Betriebe zahlen. Danach wurde der Soli für 90 Prozent der Steuerpflichtigen abgeschafft. Weiter zahlen müssen ihn Bezieher höherer Einkommen sowie Unternehmen.
    Die Beschwerdeführer kritisieren, dass dies eine Ungleichbehandlung verschiedener Einkommensbezieher sei. Außerdem sei die Erhebung des Solis mit dem Ende des Solidarpakts Zwei Ende 2019 verfassungswidrig geworden.
    Diese Nachricht wurde am 12.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.