Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen Solidaritätszuschlag zurück

Der Solidaritätszuschlag kann in seiner jetzigen Form bestehen bleiben.

    Das Wort "Solidaritätszuschlag" ist neben einem Taschenrechner und einem Stift auf einem Steuerbescheid zu sehen. Darauf liegen zwei Münzen.
    Der Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer ist verfassungsgemäß. (picture alliance / dpa / Sven Hoppe)
    Das Bundesverfassungsgericht wies eine Beschwerde von sechs FDP-Politikern ab. Die Ergänzungsabgabe wurde 1995 eingeführt und seitdem mehrfach reformiert. Sie wurde ursprünglich mit den Kosten der deutschen Einheit gerechtfertigt. Ein Wegfall dieses Mehrbedarfs könne auch heute noch nicht festgestellt werden, hieß es in der Begründung des Gerichts.
    Seit 2021 gilt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent nur noch für zu versteuernde Einkommen ab etwa 73.000 Euro sowie für Kapitaleinkünfte. Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, dass Steuerpflichtige unterschiedlich behandelt würden.
    Der geschäftsführende Bundesfinanzminister Kukies begrüßte die Entscheidung. Diese schaffe Klarheit für die Aufstellung des Bundeshaushalts, sagte der SPD-Politiker. Der CDU-Haushaltspolitiker Middelberg erklärte, man akzeptiere das Urteil. Aber jetzt brauche es dringend steuerliche Entlastungen für die Unternehmen und die arbeitende Mitte. Der FDP-Politiker Dürr forderte die Union auf, in einer künftigen Bundesregierung den sogenannten Soli abzuschaffen. Ähnlich äußerten sich mehrere Wirtschaftsverbände.
    Diese Nachricht wurde am 26.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.