Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zum Heizungsgesetz ab

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das sogenannte Heizungsgesetz der Ampelregierung nicht übereilt beschlossen wurde. Damit verwarfen die Karlsruher Richter Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz.

    Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts stehen zu Beginn einer Verhandlung. Sie tragen rote Roben.
    Das Verfassungsgericht beschäftigte sich mit der grundsätzlichen Frage, inwiefern Gesetzgebungsverfahren nach einem bestimmten Zeitrahmen ablaufen müssen. (picture alliance | dpa | Uli Deck)
    Heilmann beklagte, das Gesetzgebungsverfahren habe seine Rechte als Abgeordneter eingeschränkt. Er kritisierte unter anderem zu kurze Beratungszeiten nach kurzfristigen Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition. Er hatte die Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2023 mit einem Eilantrag vor dem Verfassungsgericht vorübergehend gestoppt.
    Das Verfassungsgericht beschäftigte sich daraufhin mit der grundsätzlichen Frage, inwiefern solche Gesetzgebungsverfahren nach einem bestimmten Zeitrahmen ablaufen müssen. Es teilte mit, dass Abgeordnetenrechte verletzt würden, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde. Dies habe der Antragsteller nicht ausreichend dargelegt. Das Gericht urteilte, allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu.

    Grüne und Linke scheiterten vor zwei Wochen mit Eilanträgen zur Gesundheitsreform

    Vor etwa zwei Wochen hatten Grüne und Linke jeweils einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt, um die abschließenden Beratungen zur Gesundheitsreform im Bundestag hinauszuzögern. Auch sie hatten argumentiert, ihnen bleibe zu wenig Zeit, um umfangreiche Gesetzesänderungen vernünftig nachvollziehen zu können. Ihre Eilanträge wurden, anders als der Eilantrag Heilmanns vor drei Jahren, abgelehnt.
    Diese Nachricht wurde am 23.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.