Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zum Heizungsgesetz ab

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das sogenannte Heizungsgesetz der früheren Ampelregierung nicht übereilt beschlossen worden.

    Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts stehen zu Beginn einer Verhandlung. Sie tragen rote Roben.
    Das Verfassungsgericht beschäftigte sich mit der grundsätzlichen Frage, inwiefern Gesetzgebungsverfahren nach einem bestimmten Zeitrahmen ablaufen müssen. (picture alliance | dpa | Uli Deck)
    Damit verwarfen die Karlsruher Richter Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz. Heilmann hatte beklagt, das damalige Gesetzgebungsverfahren habe wegen zu kurzer Beratungszeiten seine Rechte als Abgeordneter eingeschränkt. SPD, Grüne und FDP hatten an ihrem Gesetzentwurf kurzfristig noch mehrere Änderungen vorgenommen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat grundsätzlichen Charakter. Abgeordnetenrechte werden demnach nur verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht wird. Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag indes lasse das Grundgesetz nicht zu.
    Vor gut zwei Wochen wies Karlsruhe zwei Eilanträge von Grünen und Linken ab, die mit ähnlichen Argumenten die Bundestagsberatungen über die Krankenkassenreform von Union und SPD verlängern wollten. 2023 hatten die Richter zumindest dem Eilantrag Heilmanns noch stattgegeben. Die Bundestagsabstimmung musste damals verschoben werden.
    Diese Nachricht wurde am 23.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.