
Das Bundesverfassungsgericht nahm zwei Beschwerden von Unternehmen aus dieser Branche nicht zur Entscheidung an. Nach Angaben des Karlsruher Gerichts war nicht zu erkennen, dass das staatliche Ziel erreicht wird, Glücksspiel einzudämmen, wenn die Anbieter weniger Steuer in Deutschland bezahlten. Auch die Berufsfreiheit der ausländischen Glücksspielanbieter würde durch die Sportwettensteuer hierzulande nicht entscheidend eingeschränkt.
Dem Verfassungsgericht lagen zwei Beschwerden von Wett-Unternehmen aus Malta vor. Sie hatten argumentiert, Deutschland dürfe keine zusätzliche Sportwettensteuer erheben, weil sie bereits in Malta umfassend besteuert würden.
Diese Nachricht wurde am 08.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
