
Die bisherige Praxis der Bundesrepublik verstoße nicht gegen das Völkerrecht, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Schärfere Kontrollen oder eine Unterbindung der Drohnenangriffe seien nicht erforderlich, führte der Zweite Senat aus.
Mit der Entscheidung wies Karlsruhe die Verfassungsbeschwerde zweier im Jemen lebender Staatsbürger ab. Sie werfen der Bundesregierung vor, Schutzpflichten verletzt zu haben. Im konkreten Fall ging es um einen US-Drohneneinsatz gegen Terroristen im Jemen 2012. Bei dem Angriff waren Angehörige der Kläger getötet worden.
Die Bundesregierung hatte argumentiert, in Ramstein würden nur Daten für die Drohnen weitergeleitet. Zudem habe man die Zusage bekommen, dass sich die US-Streitkräfte an geltendes Recht hielten.
Diese Nachricht wurde am 15.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.