Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

Energie
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rosneft-Treuhandverwaltung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Treuhandverwaltung für zwei deutsche Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft bestätigt.

14.03.2023
    Blick auf das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Simsonplatz.
    Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (picture alliance / dpa / Jan Woitas)
    Die Anordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium sei rechtmäßig gewesen, entschied das Gericht in Leipzig und wies damit eine Rosneft-Klage zurück. Nach dem Urteil verlängerte der Bund die Treuhandverwaltung für eine Dauer von sechs Monaten. Mit der Maßnahme hatte er im September vergangenen Jahres faktisch die Kontrolle über Rosneft Deutschland und das Unternehmen "RN Refining & Marketing" übernommen. Die beiden sind Mehrheitseigner der Raffinerie im brandenburgischen Schwedt.
    Die Treuhandverwaltung war damals mit einer drohenden Gefahr für die Versorgungssicherheit in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine begründet worden. Nach Darstellung des Bundeswirtschaftsministeriums hatten die deutschen Tochterfirmen vor dem Hintergrund der Russland-Sanktionen im vorigen Sommer erhebliche finanzielle Probleme.
    Diese Nachricht wurde am 14.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.