
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig begründete seine Entscheidung damit, dass Ansaar terroristische Vereinigungen in Syrien, Somalia und dem Gazastreifen unterstützt habe. Damit habe der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Das Gericht führte aus, die für humanistische Zwecke gesammelten Spendengelder seien auch zur Terrorismusförderung eingesetzt worden.
Vor mehr als zwei Jahren hatte der damalige Innenminister Seehofer diese Gruppierung und acht Teilorganisationen verboten. Der Verein hat dagegen geklagt.
Diese Nachricht wurde am 21.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.