Arbeitnehmerrechte
Bundesverwaltungsgericht: Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen dürfen sonntags öffnen

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen öffentliche Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen weiterhin sonntags öffnen.

    Der Eingang der Theodor-Heuss-Bibliothek in Berlin-Schöneberg
    Viele Menschen begrüßen die Erlaubnis für die sonntägliche Öffnung öffentlicher Bibliotheken. (imago-images / Joko )
    Die Richterinnen und Richter in Leipzig entschieden nicht in der Sache, sondern monierten das Nichteinhalten einer Frist durch die Beschwerdeführer. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi war gegen eine Verordnung in Nordrhein-Westfalen vorgegangen. Demnach ist es seit 2019 an Sonn- und Feiertagen erlaubt, Arbeitnehmer in öffentlichen Bibliotheken zu beschäftigen, wenn die Bibliotheken bestimmte kulturelle Funktionen erfüllen.
    [Az. BVerwG 8 CN 2.23]
    Diese Nachricht wurde am 11.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.