
Die Richterinnen und Richter in Leipzig entschieden nicht in der Sache, sondern monierten das Nichteinhalten einer Frist durch die Beschwerdeführer. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi war gegen eine Verordnung in Nordrhein-Westfalen vorgegangen. Demnach ist es seit 2019 an Sonn- und Feiertagen erlaubt, Arbeitnehmer in öffentlichen Bibliotheken zu beschäftigen, wenn die Bibliotheken bestimmte kulturelle Funktionen erfüllen.
[Az. BVerwG 8 CN 2.23]
Diese Nachricht wurde am 11.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.