Samstag, 11. Mai 2024

Islamistischer "Ansaar"-Verein
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Rechtmäßigkeit von Verbot

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet heute seine Entscheidung im Verfahren über das Verbot des islamistischen Vereins Ansaar.

21.08.2023
    Zu sehen sind Polizeibeamte vor dem Gebäude von Ansaar International.
    Der in Düsseldorf ansässige Verein "Ansaar International" weist Vorwürfe der Terrorhilfezurück. (Martin Gerten/dpa)
    Der damalige Innenminister Seehofer hatte den Verein und acht seiner Teilorganisationen im Mai 2021 verboten. Zur Begründung führte der CSU-Politiker an, dass das Netzwerk unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe mit Spenden weltweit den Terrorismus finanziere und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. In der Folge wurden dem Verein die Verwendung seiner Kennzeichen sowie Internetauftritte untersagt und sein Vermögen beschlagnahmt. Dagegen klagten schließlich Ansaar International sowie zwei als dessen Teilorganisationen eingestufte Vereine vor dem Bundesverwaltungsgericht.
    In dem Verfahren macht Ansaar geltend, lediglich vier der in der Verbotsverfügung genannten Vereine seien seine Teilorganisationen, nicht aber die anderen. Es lägen daher keine Verbotsgründe vor.
    Diese Nachricht wurde am 21.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.