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Islamistischer "Ansaar"-Verein
Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Rechtmäßigkeit von Verbot

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet heute seine Entscheidung zum Verbot des Vereins Ansaar.

    Zu sehen sind Polizeibeamte vor dem Gebäude von Ansaar International.
    Der in Düsseldorf ansässige Verein "Ansaar International" weist Vorwürfe der Terrorhilfezurück. (Martin Gerten/dpa)
    Vor mehr als zwei Jahren hatte der damalige Innenminister Seehofer diese Gruppierung und acht Teilorganisationen verboten. Zur Begründung hatte der CSU-Politiker angeführt, das Netzwerk finanziere unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe islamistischen Terrorismus und richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands. Der Verein hat dagegen geklagt.
    Diese Nachricht wurde am 21.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.