Das Gericht in Leipzig folgte mit seiner Entscheidung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Demnach verstößt der entsprechende Passus im Telekommunikationsrecht gegen EU-Recht. Die Leipziger Richter argumentierten, es fehlten objektive Kriterien dafür, welche Daten zu welchem Zweck gespeichert würden.
Geklagt hatten die Internetanbieter Deutsche Telekom und Spacenet. Sie hatten sich juristisch dagegen gewandt, die Verbindungsdaten sämtlicher Kunden für zehn Wochen zu speichern, sowie die Standortdaten für einen Monat zu protokollieren. Die Regelung wurde zwei Jahre später in Deutschland ausgesetzt.
Diese Nachricht wurde am 07.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.