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Religion
Bundesverwaltungsgericht hat über Kreuzerlass in Bayern verhandelt - Entscheidung kommende Woche

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über den Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Söder verhandelt.

    Bayerns Ministerpräsident Söder bringt nach dem Beschluss des Landeskabinetts zur Aufhängung von Kreuzen ein erstes Exemplar in der Staatskanzlei an.
    Bayerns Ministerpräsident Söder bringt ein Kreuz in der Staatskanzlei in München an. (dpa / Peter Kneffel)
    Laut der Vorschrift muss seit 2018 in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz gut sichtbar im Eingangsbereich hängen. Der Bund für Geistesfreiheit geht gegen diese Verordnung vor. Im Sommer vorigen Jahres hatte er vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Niederlage kassiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nun mit dem Revisionsantrag befasst. Kommende Woche will es seine Entscheidung verkünden.
    Der Bund für Geistesfreiheit fordert die Entfernung. Ein eindeutig religiöses Symbol habe in den Gebäuden eines zur Neutralität verpflichteten Staats nichts zu suchen. Bayern argumentiert, das christliche Kreuz sei ein passives Symbol ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung.
    Diese Nachricht wurde am 15.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.