
Das Gericht in Leipzig gab mehreren Klagen einzelner Mitglieder und regionaler Teile der Neonazi-Gruppierung statt. Die Vereinigung "Hammerskins Deutschland" war 2023 vom Bundesinnenministerium verboten worden, mit der Begründung, sie richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärt nun in seinem Urteil, es sei nicht erkennbar, dass tatsächlich eine bundesweite "Hammerskins"-Dachorganisation existiert habe, die hätte verboten werden können. Der Verbotsbescheid sei rechtswidrig. Ob die Organisation verfassungsfeindlich ist, wurde nicht geprüft.
Die "Hammerskins" sind eine Neonazi-Bewegung, die ursprünglich aus den USA stammt. Seit Anfang der 1990er Jahre gründeten sich in Deutschland nach und nach regionale sogenannte Chapter. Zum Zeitpunkt des Verbots hatten die "Hammerskins" hierzulande laut Verfassungsschutz rund 130 Mitglieder.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
