
Das im Betäubungsmittelgesetz vorgesehene Verbot sei mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar, entschied das Gericht in Leipzig.
2017 hatten die beiden schwer kranken Männer beantragt, das Betäubungsmittel zu kaufen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte lehnte dieses Ansinnen ab.
(Az.: BVerwG 3 C 8.22 BVerwG 3 C 9.22)
Diese Nachricht wurde am 07.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.